Satzung
© FC Brück Rimlingen e. V. 2022
SATZUNG DES F.C. BRÜCK RIMLINGEN
§ 1
Name und Sitz
Der Verein führt den Namen „Freizeit Club Brück Rimlingen“.
Der Verein hat seinen Sitz in Rimlingen.
Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Mit der Eintragung erhält der Verein den Zusatz „e.V.“
§ 2
Zweck
1.
Der F.C. Brück Rimlingen dient ausschließlich gemeinnützigen Zwecken im Sinne des
Abschnitts ,,Steuerbegüstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Dies sind die Förderung und Pflege kultureller und sportlicher Aktivitäten im Ortsgeschehen.
2.
Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
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